Rechtsanwalt Dr. Neuberger war viele Jahre Vorsitzender des Aufsichtsrates einer Bank. Die Kanzlei ist seit Jahren sowohl für Banken als auch für Bankkunden tätig. Auch im Bereich des Bankrechts gilt es durch geschickte Verträge späteren Streit zu vermeiden und, falls es doch zu Problemen kommt, diese möglichst außergerichtlich zu erledigen.
Wir sagen Ihnen:
- welche Vorteile es hat, wenn Sie vor Abschluss eines Vertrages rechtlichen Rat einholen,
- welche Vorteile es hat, wenn Sie die rechtliche Beratung nicht dem Sachbearbeiter bei der Bank überlassen, bei der Sie den Kreditvertrag abschließen,
- wo die Problembereiche beim Abschluss eines Kreditvertrages liegen,
- wie Sie eine spätere Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden,
- wie Sie als Bürge Ihr Risiko vermindern können,
- wann Sie bei Abschluss eines Vertrages ein Widerrufsrecht haben,
- welche Bedeutung der Abschluss einer weiten oder engen Zweckerklärung hat,
- wann eine weite Zweckerklärung überhaupt zulässig ist,
- welche Probleme es aufwirft, wenn die Zweckerklärung zu Hause unterzeichnet wird,
- wann der Bürge aus der Bürgschaft nicht in Anspruch genommen werden kann, weil die Bürgschaft sittenwidrig ist (Problem: Unterlegenheit des Bürgen, gestörte Vertragsparität)
- warum es einen erhebliche Unterschied macht, ob der Ehegatte, ein Kind, ein Geschäftsführer, ein Gesellschafter oder ein Arbeitnehmer bürgt
- wann die Bürgschaft sittenwidrig ist, weil die Pflicht zur familiären Rücksichtnahme verletzt wurde
- wann Freigabe einer Sicherheit von der Bank verlangt werden kann
- wann die Bürgschaft Einkommens- und Vermögensloser unwirksam ist,
- welche Klausel vor allem in alten Bürgschaftsverträgen unwirksam sind, wonach die Bürgen z. B. Zinsen, Provision, Spesen und Kosten zusätzlich zu übernehmen haben,
- in welchen Fällen der Bürge nicht haftet
- warum die Klausel „Zahlung auf erste Anforderung“ in den meisten Fällen unwirksam ist
- ob und ggf. welche Zinsen die Bank im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kredits als Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf,
- wann die Bank die Zinsen den Marktverhältnissen anpassen darf oder muss,
- in welchem Umfang ein Disagio bei vorzeitiger Beendigung des Darlehensvertrages zurückzuerstatten ist,
- ob es sinnvoll ist, sich bei Bestellung einer Grundschuld auch gleich der persönlichen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen,
- wann die Bank bei Börsengeschäften wegen Verletzung ihrer Aufklärungspflicht haftet,
- wann bei Immobilienanlagen ein Einwendungsdurchgriff vom Kauf- auf den Darlehensvertrag stattfinden kann (Problem: institutionalisiertes Zusammenwirken von Bank und Verkäufern),
- wann die übliche Bankpraxis, Ehegatten grundsätzlich als Darlehensnehmer mit zu verpflichten, sittenwidrig ist,
- wann ein Ratenkreditvertrag sittenwidrig ist, weil die Raten unter der Pfändungsgrenze liegen,
- wann eine Klage auf Neuberechnung der Zinsen Aussicht auf Erfolg hat,
- wann Sie haften bei Verlust einer Kreditkarte,
- wann Sie z. B. bei Trennung oder Scheidung verlangen können, dass ein Oder-Konto in ein Und-Konto umgewandelt wird,
- welchen Fehler die Bank macht und welches Risiko sie eingeht, wenn sie sich Geschäftsführungsbefugnis anmaßt, z. B. auch durch Beauftragung eines Unternehmensberaters, der der Bank nahe steht,
- wann von der Bank die Rückabwicklung von Schrottimmobilienverträgen verlangt werden kann,
- wann Sie einen Anspruch auf Widerruf von Schufa-Meldungen haben,
- wann nachrangige Gläubiger die Grundschuld einer Bank ablösen können.
uvm.
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