Unser Büro befasst sich seit Jahren intensiv mit Miet- und WEG-Recht und wir sind für eine Vielzahl von Eigentümergemeinschaften beratend tätig.
Wir sagen Ihnen zum Beispiel:
- welche Rechte und Pflichten Sie als Wohnungseigentümer haben,
- welche Rechte und Pflichten die Eigentümergemeinschaft hat,
- wie die Eigentümergemeinschaft fehlerhafte Beschlüsse, die zu Anfechtungsprozessen führen, vermeidet,
- wann und in welchem Umfang der einzelne Eigentümer für Forderungen gegen die Eigentümergemeinschaft persönlich haftet, nachdem die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer nicht mehr besteht,
- was es mit der Teilrechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft auf sich hat,
- wer Gewährleistungsansprüche bei Mängeln des Gemeinschaftseigentums geltend machen kann und wie dies geschieht,
- wie die Gemeinschaft säumigen oder querulatorischen Eigentümern vernünftigerweise begegnet,
- wie die Eigentümergemeinschaft Ihre Ansprüche bei Versteigerung einer Wohnung durch Bank oder andere Gläubiger sichern kann,
- wann bei einem säumigen Wohnungseigentümer die Entziehung des Wohnungseigentums sinnvoll ist und welche Fehler dabei zu vermeiden sind,
- wie ein Verwalter Fehler und Säumnisse vermeidet, für die er in die Haftung genommen werden kann,
- wann die Eigentümergemeinschaft für Prozesse Prozesskostenhilfe beantragen kann,
- wie sich die Eigentümergemeinschaft bei fehlerhaften Beschlüssen am geschicktesten verhält,
- in welchem Umfang der Erwerber einer Eigentumswohnung auch noch für Ausgaben in der Vergangenheit in Anspruch genommen werden kann
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